Disclaimer - rechtliche Hinweise
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Disclaimer
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte dem Designbüro bödidesign,
nachfolgend als "Designer“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von dem Designer nur nach gesonderter und schriftlicher Anerkennung akzeptiert. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.
1.2. alle Vereinbarungen, die zwischen dem Designer und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. die Designer erbringt Dienstleistungen aus den bereichen Werbung, Grafik- und Webdesign. Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen, Briefings, Projektverträgen, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen des Designers.
2. Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Kunde unterstützt den Designer bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Zurverfügungstellen von Informationen und/oder Datenmaterial, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern. Zu Projektbeginn wird in Absprache mit dem Kunden ein ausführliches Konzept/ein Projektleitfaden erstellt, aus dem sämtliche Arbeitsschritte eindeutig hervorgehen.
2.2 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, den Designer im Rahmen der Vertragsdurchführung (Bild–, Ton–, Text– o.ä.) Materialien zu beschaffen, so hat der Kunde diese dem Designer umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes Format erforderlich, und ist diese Konvertierung dem Designer nur unter Aufwand möglich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Darüber hinaus stellt der Kunde sicher, dass der Designer die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält. Für die Verletzung der Rechte Dritter übernimmt der Designer keine Haftung, soweit sie im guten Glauben davon ausgehen konnte bzw. zu keiner Zeit des Vertragsverhältnisses davon Kenntnis erlangen konnte, dass die Rechte Dritter durch den Kunden verletzt wurden.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten arbeiten. diese Übertragung der Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem recht möglich ist und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer
schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Designer.
3.2. die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3. Der Designer darf die von ihm entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Designer und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten des Designers dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht dem Designer vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Designers.
3.6. Über den Umfang der Nutzung steht der Designer ein Auskunftsanspruch zu.
3.7 Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten (nutzen). Dabei räumt ihm der Designer in der Regel zugleich das ausschließliche nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
3.8 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
4. Vergütung
4.1 Entwürfe und Grafiken bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen:
a) dem Entwurfshonorar
b) dem Entgelt für das copyright (Nutzungshonorar)
c) dem Grafikhonorar
4.2 werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Grafiken geliefert, entfällt das Entgelt für das copyright.
4.3 Die Vorlage von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.4 Eine Aufrechung von Forderungen an de Designer gegen Forderungen des Auftraggebers sind unzulässig.
4.5 In strittigen Vergütungsfragen gilt die Höhe der Honorarempfehlung der Allianz deutscher Designer (agd) bzw. des Bundes deutscher Grafikdesigner
4.6. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütungen. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Designer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
4.7. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Designer dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten des Designers verfügbar sein. Diese Abschlagszahlungen belaufen sich zu einem 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten. Dies gilt sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.7. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Vorraussetzungen für die Leistungsersthellung ändert, werden dem Designer alle dadurch anfallenden Kosten ersetzt und der Designer von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freigestellt.
4.8. Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet der Designer dem Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als Stornogebühr:
bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10%, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25%, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50%, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80%, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100%.
4.9. Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4. Eigentum, Rückgabepflicht
4.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes
schriftlich vereinbart wurde.
4.2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur
Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
5. Herausgabe von Daten
5.1. Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
5.2. Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
5.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
5.4. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten.
Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf
das System des Auftraggebers entstehen.
6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
6.1. Der Auftraggeber legt dem Designer vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
6.2. Soll der Designer die Produktionsüberwachung durchführen, schließen er und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt der Designer die Produktionsüberwachung durch, entscheidet er nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überläßt der Auftraggeber dem Designer zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.
7. Haftung
7.1. Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
7.2. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
7.3. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
7.4. Der Designer haftet nicht für die wettbewerbs- /marken- und urheberrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
7.5. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht für den Designer Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer
eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8.3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass
diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt
oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
9.1. Grundlage für die Designarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden des Designers auszuhändigende briefing.
9.2. Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform. Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
9.3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Designer, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen den Designer resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und /oder nicht eintreten.
10. Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
11. Geheimhaltungspflicht der Agentur
Der Designer ist verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre Mietarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher weise zu absolutem stillschweigen zu verpflichten.
12. Pflichten des Kunden
12.1. Der Kunde stellt dem Designer alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von dem Designer sorgsam behandelt, vor dem Zugriff dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurück gegeben.
12.2. Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im einvernehmen mit dem Designer erteilen.
13. Gewährleistung und Haftung der Agentur
13.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch den Designer erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberhechtsgesetze verstoßen. Der Designer ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihm diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt dem Designer von Ansprüchen dritter frei, wenn der Designer auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl er dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch den Designer beim Kunden hat unverzüglich nach bekannt werden in jeglicher Form zu erfolgen. Erachtet der Designer für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit dem Designer die Kosten hierfür der Kunde.
13.2. Der Designer haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die Patent-, Urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
13.3. Der Designer haftet nur für Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung des Designers wird in der Höhe beschränkt auf den einmaligen Ertrag des Designers, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die Haftung des Designers für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die Haftung des Designers nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
14. Verwertungsgesellschaften
14.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von de Designer verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese dem Designer gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
14.2. Der Kunde kann sich über den AGB Verweis auf dem Rechnungsbeleg darüber informieren, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von Rechnung des Designers in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
15. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten des Designers angefertigt werden, verbleiben bei dem Designer. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Der Designer schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in form von Skizzen, entwürfen, Produktionsdaten etc.
16. Media-Planung und Media-Durchführung
16.1. Beauftragte Projekte im bereich Media-Planung besorgt der Designer nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis dem ihm zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet der Designer dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
16.2. Der Designer verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.
16.3. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist der Designer nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet der Designer nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen dem Designer entsteht dadurch nicht.
16.4. Bei Erstellung von webbasierten Installationen, entsprechen die technischen und datenschutzrechtlichen Richtlinien den aktuellen Voraussetzungen am Erstellungszeitpunk. Diese Pflichten der Einhaltung werden mit Freigabe durch den Kunden an diesen vollständig übertragen. Änderungspflichten dieser Bereiche unterliegen nicht dem Dienstleister sofern mit Ihm kein schriftlicher Wartungsvertrag abgeschlossen worden ist. Sie können jedoch in regel- oder unregelmäßigen Abständen als Dienstleistung beauftragt werden.
17. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
18. Fremdleistungen
18.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
18.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden,
ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
18.3. Von dem Designer eingeschaltete freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Designers.
Der Kunde verpflichtet sich diese, im Rahmen der Auftragsdurchführung von dem Designer eingesetzte Mitarbeiter, im Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung des Designers weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
19. Schlichtung
19.1 Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.
19.2 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die Firma bödidesign, Inhaber Reinhold Bödi wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Streitigkeiten aus Verträgen, die Verbraucherinnen und Verbraucher eines EU-Mitgliedstaates mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen über das Internet abgeschlossen haben, hat die Europäische Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet: (kurz: ODR-Plattform):
Online Streitbeilegung ODR
20. Schlussbestimmungen
20.1 Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen sollen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E–Mail erfolgen.
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.
20.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
20.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN–Kaufrechts.
20.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Designbüros.
21 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen meiner AGBs ungültig sein oder werden, so gilt die gesetzliche Regelung.